Genehmigungspflichtige Großveranstaltungen
Das „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)“ ist Teil des Hamburger Landesrechts und regelt unter anderem die Genehmigungspflicht von Großveranstaltungen. Durch die Corona-Pandemie vielleicht ein wenig in Vergessenheit geraten, gelten seit einiger Zeit neue Regelungen für eben dieses Genehmigungsverfahren in Hamburg.
Das heißt, die Stadt Hamburg hat die umfassenden Anforderungen an Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gebündelt und das Genehmigungsverfahren zentralisiert. Daher fallen nun alle öffentlichen Veranstaltungen unter den neu geschaffenen §31 des SOG, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Es sind gleichzeitig mehr als 10.000 Besuchende zu erwarten oder es wird aus sonstigen Gründen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt.
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