Unterschiede im Sicherheits- und Ordnungsdienst

Im Kontext von Veranstaltungen macht es häufig einen Unterschied, ob und an welchen Stellen man einen Sicherheits- oder Ordnungsdienst einsetzt. Doch worin besteht eigentlich dieser Unterschied? In diesem Beitrag wollen wir uns mit den verschiedenen Einsatzbereichen von Sicherheits- und Ordnungsdienstpersonal beschäftigen.

Bei der Organisation von Veranstaltungen gibt es hier tatsächlich wichtige Punkte zu beachten. Wichtig ist aber auch: Den Besuchenden ist im Zweifel egal, wen sie bei einem Hilfegesuch ansprechen. Von ihnen können wir keinerlei Vorwissen erwarten und auch nicht davon ausgehen, dass sie im Zweifelsfall die (in unserem Konzept) „richtige Person“ ansprechen.

Insofern müssen wir rein fachlich zwar zwischen den Positionen und Verantwortungsbereichen unterscheiden, in der Arbeit mit den Besuchenden wird dies jedoch nicht ganz trennscharf möglich sein. Ein umfassendes Briefing für alle beteiligten Mitarbeitenden ist somit unerlässlich für eine gelungene Veranstaltung.

Unterschiedliche Qualifikationen

Wer im behördlichen Sinne für die Sicherheit fremder Personen oder für fremdes Eigentum verantwortlich ist, muss seine fachliche und persönliche Eignung nachweisen. Dies ist über den §34a Gewerbeordnung geregelt. Man unterschiedet hier zwischen einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO und einer bloßen Unterrichtung über diese Inhalte.

In folgenden Bereichen muss bei der zuständigen Handelskammer eine Sachkundeprüfung abgelegt werden:

  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung in leitender Funktion in zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Bewachung in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften

Bei anderen gewerblichen Tätigkeiten ist eine Unterrichtung (komprimierter Inhalt, ohne Abschlussprüfung) ausreichend. (Quelle: IHK Hamburg)

Zumindest das Leitungspersonal in diesem Bereich muss also eine entsprechende Sachkundeprüfung absolviert haben. Aus den Inhalten der Sachkundeprüfung ergibt sich auch, warum es eine gute Idee ist, sicherheitsrelevante Bereiche auf Veranstaltungen von Personen verantworten zu lassen, die eine entsprechend Eignung nachgewiesen haben:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

(Quelle: DIHK – Gesellschaft für berufliche Bildung)

Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Team am Einlass zur Veranstaltung. Diese Mitarbeitenden sind primär für die Umsetzung erster sicherheitsrelevanter Aufgaben zuständig. Sie kontrollieren gegebenenfalls mitgebrachte Taschen und entscheiden darüber, welchen Besucherinnen und Besuchern der Zutritt im Zweifel verwehrt werden muss. Neben dem grundsätzlichen Konfliktpotenzial, das auf einer Veranstaltung besteht, ist dies der Bereich, bei dem es potenziell häufiger zu Konflikten kommen kann.

In unserem zweiteiligen Beitrag zum Thema Einlassmanagement haben wir hierauf bereits an einigen Stellen hingewiesen.

Für solche Positionen wird also ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Ordnungsdienstmitarbeitende benötigen hingegen keine solchen besonderen Qualifikationen. Sie können somit auch nicht an diesen Positionen eingesetzt werden. Sie erfüllen andere Aufgaben, auf die wir gleich eingehen.

Beauftragung der einzelnen Gewerke

Die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Gewerke ergibt sich auch durch die festgelegte Beauftragung. In etablierten Versammlungsstätten ist es in der Regel so, dass der Ordnungsdienst über den Betreiber bestellt wird und fest in der Location tätig ist. Diese Mitarbeitenden haben somit oft die besseren Ortskenntnisse und sind ideal als Ansprechpersonen für die Besuchenden geeignet. Sie übernehmen Weg- oder Platzanweisende Positionen, die Garderobe oder Infocounter. Die Anforderungen und zugeordneten Tätigkeiten richten sich natürlich auch nach der Größe der Versammlungsstätte und den Anforderungen aus der (Muster-)Versammlungsstättenverordnung.

Auch wenn es für den Ordnungsdienst keine umfassenden gesetzlichen Vorgaben für Qualifikationen gibt: Auch hier ergibt es natürlich Sinn, die Mitarbeitenden umfassend im Umgang mit Menschen zu schulen und ihnen Grundkenntnisse in sicherheitstechnischen Belangen zu vermitteln. Fußballverbände wie der DFB bieten beispielsweise auch Schulungen oder Lehrgänge an, die verpflichtend sein können.

Der Sicherheitsdienst hingegen kommt oft über die wechselnden Veranstalter in die Versammlungsstätten. Dieser regelt im Sinne des Veranstalters den Zutritt, da er den Charakter der Veranstaltung und die individuellen Anforderungen (erlaubte Taschengröße, verbotene Gegenstände etc.) sowie die Struktur der Besuchenden besser kennt. Der Sicherheitsdienst übt zudem oft das Hausrecht aus und agiert selbstständig. Er darf somit auch Hausverbote aussprechen, falls Besuchende sich daneben benehmen.

In unserem Beitrag über die Veranstaltungsleitung sind wir bereits auf die Unterschiede zwischen Betreiber und Veranstalter eingegangen und haben versucht, hier Klarheit zu schaffen.

Um Überraschungen zu vermeiden ist es nicht nur wichtig, auf Leitungsebene im Vorfeld genau festzulegen, bei wem welche Aufgaben und Kompetenzen liegen. Auch im Unterschied Sicherheits- und Ordnungsdienst ist dies wichtig, wie wir hier versucht haben darzustellen. Zudem ist ein gutes Zusammenspiel alle Beteiligten unerlässlich für eine insgesamt gelungene Veranstaltung, insbesondere, wenn der Sicherheits- oder Ordnungsdienst von verschiedenen Firmen gestellt wird. Wie bereits angemerkt ist eine fachliche Unterscheidung wichtig, für die Besuchenden aber irrelevant.

Wir unterstützen Sie gerne!

Das klingt interessant, aber Sie wollen die Koordination der verschiedenen Gewerke lieber abgeben oder benötigen Unterstützung?

Kein Problem: Durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung ist Dominic Blechert zur Anleitung eines Sicherheitsdienstes bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen qualifiziert. Die EventMind UG (haftungsbeschränkt) ist zudem ein zugelassenes Bewachungsunternehmen.

Mehrere Jahre Erfahrung im Veranstaltungsmanagement runden die Expertise ab und bieten Ihnen viele Vorteile und Lösungen aus einer Hand.

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